
Neue Förderbedingungen seit dem 21. Juli 2026 – weitere Kürzungen ab Februar 2027
Die staatliche KfW Heizungsförderung (KfW-Programm 458) wurde neu aufgestellt.
Zudem wird der Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Heiztechnik, beispielsweise eine Wärmepumpe, weiterhin gefördert.
Allerdings ändern sich die Förderhöhen und Voraussetzungen deutlich.
Die wichtigsten Neuerungen
- Grundförderung: Weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten.
- Höhere Einkommensboni: Je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen zusätzlich 10 %, 30 % oder 40 %. Bei Familien mit minderjährigen Kindern erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 10.000 €.
- Bis zu 80 % Zuschuss: Für selbstnutzende Eigentümer mit entsprechend niedrigem Haushaltseinkommen. Ansonsten beträgt die Förderobergrenze 70 %.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Aktuell noch 16 % beim förderfähigen Austausch bestimmter alter Heizungen. Ab Februar 2027 sinkt dieser Bonus alle sechs Monate um vier Prozentpunkte und entfällt ab August 2028.
- Geringere förderfähige Kosten: Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit beträgt derzeit 28.000 €. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 750 €.
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen: Diese bisherigen Förderkomponenten wurden gestrichen.
Was ändert sich ab 2027 für Wärmepumpen?
Für das erste Quartal 2027 ist ein neuer Wertschöpfungsbonus vorgesehen.
Zudem sollen Wärmepumpen mit EU-Fertigung weiterhin 30 % Grund- und Wertschöpfungsförderung erhalten.
Für Wärmepumpen aus anderen Produktionsregionen ist eine Reduzierung auf 15 % vorgesehen.
Die genauen Voraussetzungen stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausgestaltung im Rahmen der KfW Heizungsförderung.
Unser Fazit
Wer seine alte Heizung ersetzen möchte, sollte die KfW Heizungsförderung und andere Fördermöglichkeiten jetzt prüfen. Bei einer späteren Antragstellung können sich durch die schrittweisen Kürzungen deutliche finanzielle Nachteile ergeben.
Waserwerk unterstützt Sie bei der Auswahl einer geeigneten Heiztechnik, der energetischen Bewertung Ihres Gebäudes und der Vorbereitung Ihres Förderantrags.
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Ihre neue Heizung beauftragen.
Stand: 15. Oktober 2026. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen der KfW.

